Station 8:

Klimawandel und Migration

Wenn der Meeresspiegel steigt...

Das Szenario des US-Klimaforschers James Hansen geht von einem Meeresanstieg von bis zu 5 m bis 2100 aus, der vor deutschen Küsten keinen Halt macht. Weite Teile der Nordseeküste stehen dann unter Wasser, Oldenburg und Bremen werden zu Küstenstädten, Amsterdam, Rotterdam und die Ostfriesischen Inseln liegen auf dem Meeresgrund. Küstenschutzprogramme gewinnen an Bedeutung. Können sich reiche Staaten wie die Niederlande entsprechende Schutzmaßnahmen leisten (Deichbau) so besteht in armen Staaten für die Bevölkerung nur die Wahl zwischen Umsiedlung bzw. Flucht oder einem Ergeben in ihr Schicksal.

 

Und so sieht es dann aus: http://globalfloodmap.org/Germany

 

Umwelt als Wanderungsfaktor

Extremwetterereignisse wie Dürren und Überschwemmungen führen ebenso wie der Anstieg des Meeresspiegels zu Toten und verursachen regionale Wanderungsbewegungen. Diese können wiederum weitere Konflikte in den Zielregionen auslösen. Politische Destabilisierung kann die Folge sein, insbesondere da die Wanderungsbewegungen überwiegend in Entwicklungsländern stattfinden werden, die mit der Bewältigung der Folgen überfordert sind. Die Industrieländer haben - vor allem durch den derzeitigen Konsumstil, mit übermäßigem Ressourcenverbrauch und viel zu hohem Treibhausgasausstoß - diese Entwicklung direkt und indirekt maßgeblich herbei geführt. Nach Schätzung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) kann die Zahl der sogenannten "Klimaflüchtlinge" bis zum Jahr 2050 auf ca. 200 Millionen Menschen anwachsen. Weltweit ist hierdurch mit neuen inner- und zwischenstaatlichen Konflikten zu rechnen. Klimapolitik ist aktive Flüchtlingspolitik.

Folgen des Klimawandels als Fluchtgrund anerkennen

Derzeit wird der Klimawandel gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Fluchtgrund anerkannt. Berücksichtigt werden Verfolgung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politischen Überzeugungen.

Ziel: Flucht sollte immer dann anerkannt werden, wenn die allgemeinen Menschenrechte an einem Ort nicht mehr durchgesetzt werden können.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 25 (1):

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei andersweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände".

...und so stellt sich der Klimawandel dar

Den Klimawandel im Teller erlebst du im Kurzfilm 'Klimagericht' von Germanwatch und Brot für die Welt. Der Kurzfilm 'Es trifft uns alle' verbildlicht die Folgen des Klimawandels und ruft zum Handeln auf.

Ein Gemeinschaftsprojekt von NABU Altenkirchen und Evangelische Landjugendakademie

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